E-Rechnung für Sheets

Stand: 12. Oktober 2026 · Lesezeit 6 Min.

XRechnung oder ZUGFeRD? Die Unterschiede einfach erklärt

XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden E-Rechnungsformate, die Ihnen in Deutschland begegnen werden. Beide beruhen auf derselben europäischen Norm EN 16931 und beide sind E-Rechnungen im Sinne des § 14 UStG. Der Unterschied liegt in der Verpackung – und in der Frage, wer welches Format erwartet.

Die gemeinsame Basis: EN 16931

Die Norm EN 16931 legt fest, welche Angaben eine elektronische Rechnung enthalten muss (das „semantische Datenmodell“ mit Feldern wie BT-1 Rechnungsnummer, BT-10 Käuferreferenz, BT-31 USt-IdNr. des Verkäufers) und welche XML-Syntaxen dafür zugelassen sind: UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) und UBL 2.1. Jede Rechnung, die diesem Modell und einer der beiden Syntaxen folgt, ist in Deutschland eine E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG). XRechnung und ZUGFeRD sind zwei Wege, genau das umzusetzen.

XRechnung: der Standard der öffentlichen Hand

XRechnung ist der deutsche Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Er wird von der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) gepflegt und ist eine sogenannte CIUS – eine nationale Konkretisierung der EN 16931, die einige Felder enger fasst. Technisch ist eine XRechnung eine reine XML-Datei, wahlweise in CII oder UBL. Es gibt kein Bild, kein Layout, kein Logo. Wer sie ohne Software öffnet, sieht Quelltext.

Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen elektronisch stellen (E-Rechnungsverordnung des Bundes); die Länder haben eigene Regelungen, die überwiegend ebenfalls XRechnung verlangen. Typische Merkmale:

ZUGFeRD: PDF mit XML im Bauch

ZUGFeRD („Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“) ist ein hybrides Format: ein PDF/A-3, in das die Rechnungsdaten als CII-XML eingebettet sind. Der Empfänger sieht eine normale, lesbare Rechnung; seine Software liest die XML-Daten aus dem Anhang. Seit Version 2.1 ist ZUGFeRD technisch identisch mit dem französischen Factur-X; die aktuelle Version ist 2.3.

ZUGFeRD kennt mehrere Profile, die unterschiedlich viele Daten strukturiert enthalten:

ProfilE-Rechnung nach § 14 UStG?
MINIMUMNein – nur Summen, keine Positionen; laut BMF keine E-Rechnung.
BASIC WLNein – ohne Positionen („without lines“); laut BMF keine E-Rechnung.
BASICJa – Positionen enthalten, Teilmenge der EN 16931.
EN 16931 (früher COMFORT)Ja – das Profil für den normalen B2B-Einsatz.
EXTENDEDJa – Erweiterung für komplexe Fälle (Mehrfachlieferungen, Abschläge je Position).
XRECHNUNGJa – die XML entspricht dem XRechnung-Standard, verpackt im PDF.
Wichtig bei hybriden Rechnungen: Die XML ist das rechtlich führende Dokument. Weichen PDF und XML voneinander ab – etwa weil jemand das PDF nachträglich bearbeitet hat –, gilt die XML, und der Vorsteuerabzug kann gefährdet sein (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (III C 2 - S 7287-a/00019/007/243)). Erzeugen Sie beide Teile deshalb immer aus denselben Daten.

Direkter Vergleich

XRechnungZUGFeRD
DateiXML (CII oder UBL)PDF/A-3 mit eingebetteter CII-XML
Für Menschen lesbarNur mit ViewerJa, wie jede PDF-Rechnung
Logo, Layout, BriefpapierNeinJa
Öffentliche AuftraggeberStandard, meist PflichtNur im Profil XRECHNUNG, nicht jedes Portal nimmt PDF an
GeschäftskundenWird angenommen, wirkt aber „nackt“Üblich, per E-Mail-Anhang verschickbar
PflegeKoSIT, jährliche VersionenFeRD / FNFE-MPE

Welches Format brauchen Sie?

Beides aus einer Tabelle

Sie müssen sich nicht festlegen. E-Rechnung für Excel und E-Rechnung für Sheets erzeugen aus denselben Rechnungszeilen wahlweise ein ZUGFeRD-PDF (Profil EN 16931) oder eine XRechnung als CII oder UBL; hat der Kunde eine Leitweg-ID, wird automatisch das Profil XRECHNUNG verwendet. Vor dem Erstellen werden Prüfziffer der Leitweg-ID, USt-IdNr., IBAN, Steuerkategorien und Rundung geprüft, damit die Datei beim Empfänger nicht an einer Geschäftsregel scheitert. Die Ausgaben werden in der Entwicklung gegen den KoSIT-Validator und Mustang getestet.

Häufige Fragen

Ist ZUGFeRD „weniger wert“ als XRechnung?

Nein. Beide erfüllen § 14 Abs. 1 UStG, sofern das ZUGFeRD-Profil mindestens BASIC ist. Im Profil XRECHNUNG enthält ein ZUGFeRD-PDF sogar exakt die XRechnung-XML – nur zusätzlich mit einer Ansicht. Ob eine Stelle das PDF annimmt, ist eine Frage ihres Eingangskanals, nicht des Steuerrechts.

Kann ich einem Kunden einfach beides schicken?

Besser nicht als zwei Dateien zur selben Rechnung – das wirkt wie zwei Rechnungen und führt zu Rückfragen. Einigen Sie sich auf ein Format je Kunde und hinterlegen Sie es in den Stammdaten.

Muss ich meine Rechnung validieren, bevor ich sie verschicke?

Pflicht ist es nicht, aber empfehlenswert: Der Empfänger darf eine Datei mit Formatfehler als „keine E-Rechnung“ zurückweisen. Gute Werkzeuge prüfen die Geschäftsregeln vor dem Erstellen; wer es genau wissen will, lässt die Datei zusätzlich durch den kostenlosen KoSIT-Validator laufen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die E-Rechnung und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Quellen

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